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Israels Verpflichtungen unter internationalem Recht
Am 19. Februar 2008 im Topic 'Februar 2008'
Trotz Israels umfassender Kontrolle über den Gazastreifen behauptet die israelische Regierung, die Ausführung des „Rückzugsplanes“ würde „die Forderungen gegen Israel, bzgl. seiner Verantwortung gegenüber den Palästinensern im Gazastreifen ungültig machen.“
In Erwiderung zahlreicher am israelischen Obersten Gerichtshof eingereichten Klagen gab die israelische Staatsanwaltschaft bekannt, dass Israel mit der Beendigung der Militärregierung im Gazastreifen nach internationalem Recht keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung des Gazastreifens hätte. Stattdessen solle diese ihre Ansprüche nun gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde geltend machen.
(Quelle: http://www.ism-germany.net/2008/02/19/israels-verpflichtungen-unter-internationalem-recht/#more-275)
In Erwiderung zahlreicher am israelischen Obersten Gerichtshof eingereichten Klagen gab die israelische Staatsanwaltschaft bekannt, dass Israel mit der Beendigung der Militärregierung im Gazastreifen nach internationalem Recht keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung des Gazastreifens hätte. Stattdessen solle diese ihre Ansprüche nun gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde geltend machen.
(Quelle: http://www.ism-germany.net/2008/02/19/israels-verpflichtungen-unter-internationalem-recht/#more-275)
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